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   BVerwG, 21.06.1988 - 1 WB 107.87   

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BVerwG, 21.06.1988 - 1 WB 107.87 (https://dejure.org/1988,4063)
BVerwG, Entscheidung vom 21.06.1988 - 1 WB 107.87 (https://dejure.org/1988,4063)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juni 1988 - 1 WB 107.87 (https://dejure.org/1988,4063)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Maßgeblichkeit der Schaffung neuer Organisationsformen im Wege struktureller Maßnahmen für die Auflösung oder Verlegung einer militärischen Einheit - Anspruch des Soldaten auf Verwendung an einem bestimmten Standort oder auf einem bestimmten Dienstposten - Rechtmäßigkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 10.02.1987 - 1 WB 100.86

    Anspruch eines Berufssoldaten auf Freimachung eines besetzten Dienstpostens zur

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1988 - 1 WB 107.87
    Der BMVg ist insoweit durch Erlaßregelung auch keine weitergehende Selbstbindung eingegangen, wie sich aus der in Nr. 1501 ZDv 20/6 getroffenen Regelung ergibt (vgl. BVerwGE 73, 246; BVerwG Beschluß vom 10. Februar 1987 - 1 WB 100/86); an die Stelle der in der Neufassung der ZDv 20/6 nicht mehr enthaltenen Richtlinie Nr. 1501 ist mit Wirkung vom 1. April 1988 die inhaltsgleiche Regelung Nr. 16 der Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten (VMBl 1988, 76 f.) getreten.

    Er hat auch als Mandatsträger grundsätzlich keinen Anspruch darauf, daß für ihn am bisherigen Standort allein deswegen, weil sein bislang wahrgenommener Dienstposten durch Organisationssänderung weggefallen ist, etwa ein besetzter Dienstposten durch Wegversetzung eines anderen Soldaten zu dem Zweck freigemacht wird, um ihm, dem Antragsteller, die weitere Ausübung seines Mandats in Schöneck zu ermöglichen (vgl. BVerwG Beschluß vom 10. Februar 1987 - 1 WB 100/86).

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1988 - 1 WB 107.87
    Art. 3 Abs. 1 GG ist daher verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für die Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden läßt, wenn mithin die Regelung als willkürlich bezeichnet werden muß (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: vgl. BVerfGE 1, 14; 30, 409, 413) [BVerfG 23.03.1971 - 2 BvR 59/71].
  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1988 - 1 WB 107.87
    Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses sich anschließende Ausübung des Ermessens durch den zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Soldat durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt ist (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten worden sind oder ob von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (§ 114 VwGO anlog; BVerwGE 73, 51 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78

    Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1988 - 1 WB 107.87
    Der jederzeit versetzbare Berufssoldat muß das mit dem Erwerb eines Eigenheims verbundene Risiko nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 63, 210, 215 [BVerwG 27.03.1979 - 1 WB 193/78]; BVerwG Beschluß vom 4. November 1987 - 1 WB 191/86 - m.w.M.) im Falle einer Versetzung selbst tragen.
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvR 59/71

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Haftentschädigung für einen ausländischen

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1988 - 1 WB 107.87
    Art. 3 Abs. 1 GG ist daher verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für die Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden läßt, wenn mithin die Regelung als willkürlich bezeichnet werden muß (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: vgl. BVerfGE 1, 14; 30, 409, 413) [BVerfG 23.03.1971 - 2 BvR 59/71].
  • BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1988 - 1 WB 107.87
    Das Prinzip der jederzeitigen Versetzbarkeit ist im Soldatenrecht im Interesse der Erhaltung von Einsatzbereitschaft und Kampfkraft der Truppe unabdingbar und hat für eine hieran orientierte Personalführung, wie sie dem BMVg von Verfassungs wegen aufgetragen ist, ganz besondere Bedeutung (BVerwGE 43, 215, 219) [BVerwG 06.05.1971 - I WB 8/70].
  • BVerwG, 14.01.1975 - I WB 62.74

    Anzugsregelung - Bundeswehr-Hochschule - Studierende Soldaten -

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1988 - 1 WB 107.87
    Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, den der Antragsteller hier wegen willkürlicher Besserstellung des Hauptmanns H... ... als verletzt ansieht, verbietet es, wesentlich Gleiches willkürlich ungleich und wesentlich Ungleiches willkürlich gleichzubehandeln (BVerwGE 46, 361, 364 f.) [BVerwG 14.01.1975 - I WB 62/74].
  • BVerwG, 04.11.1987 - 1 WB 191.86

    Aufhebung einer Versetzungsverfügung eines Soldaten unter Berücksichtigung

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1988 - 1 WB 107.87
    Der jederzeit versetzbare Berufssoldat muß das mit dem Erwerb eines Eigenheims verbundene Risiko nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 63, 210, 215 [BVerwG 27.03.1979 - 1 WB 193/78]; BVerwG Beschluß vom 4. November 1987 - 1 WB 191/86 - m.w.M.) im Falle einer Versetzung selbst tragen.
  • BVerwG, 19.08.1981 - 1 WB 24.81

    Vereinbarkeit der Versetzung eines Soldaten mit dessen ehrenamtlicher Tätigkeit

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1988 - 1 WB 107.87
    Der BMVg ist insoweit durch Erlaßregelung auch keine weitergehende Selbstbindung eingegangen, wie sich aus der in Nr. 1501 ZDv 20/6 getroffenen Regelung ergibt (vgl. BVerwGE 73, 246; BVerwG Beschluß vom 10. Februar 1987 - 1 WB 100/86); an die Stelle der in der Neufassung der ZDv 20/6 nicht mehr enthaltenen Richtlinie Nr. 1501 ist mit Wirkung vom 1. April 1988 die inhaltsgleiche Regelung Nr. 16 der Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten (VMBl 1988, 76 f.) getreten.
  • BVerwG, 02.12.1987 - 1 WB 119.87

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung in der Truppe -

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1988 - 1 WB 107.87
    Mit Beschluß vom 2. Dezember 1987 - 1 WB 119/87 - hat der Senat den Antrag, mit dem der Antragsteller die Anordnung der aufschiebenden Wirkung hinsichtlich seiner Versetzung von Schöneck nach L... begehrt hat, zurückgewiesen.
  • BVerwG, 12.11.1986 - 1 WB 31.86

    Fernsprechverkehr der Bundeswehr - Sonderregelung für Militärpfarrer -

  • BVerwG, 26.04.1990 - 1 WB 32.89

    Umgliederung von Verbänden der Bundeswehr

    Das Prinzip der jederzeitigen Versetzbarkeit ist im Soldatenrecht von ganz besonderer Bedeutung (BVerwGE 43, 215, 219 [BVerwG 06.05.1971 - I WB 8/70]; BVerwG Beschlüsse vom 21. Juni 1988 - 1 WB 107/87 - und vom 18. April 1989 a.a.O.).
  • BVerwG, 10.04.1991 - 1 WB 111.90

    Antrag eines Soldaten auf Aufhebung einer Versetzungsverfügung des

    Dieses Prinzip ist im Soldatenrecht im Interesse der Funktionsfähigkeit der Streitkräfte unabdingbar und hat für eine hieran orientierte Personalführung, wie sie dem BMVg von Verfassungs wegen aufgetragen ist, ganz besondere Bedeutung (BVerwGE 43, 215, 219 [BVerwG 06.05.1971 - I WB 8/70]; BVerwG Beschluß vom 21. Juni 1988 - 1 WB 107/87).
  • BVerwG, 29.10.1991 - 1 WB 62.91

    Wesentliche Kriterien einer wissenschaftlichen Arbeit - Annahme einer

    Nur wenn die äußersten Grenzen überschritten werden, wenn für die getroffene Regelung jeder sachlich einleuchtende Grund fehlt, ist der Gleichheitssatz verletzt (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschlüsse vom 21. Juni 1988 - BVerwG 1 WB 107.87 - m.w.N. und vom 28. November 1989 - BVerwG 1 WB 57.89 -).
  • BVerwG, 28.11.1989 - 1 WB 57.89

    Rechtmäßigkeit einer Versetzungsmaßnahme eines Soldaten - Verletzung des

    Wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt ausgesprochen hat, beruht die Anwendung des Gleichheitssatzes stets auf einem Vergleich von Lebensverhältnissen, die nie in allen, sondern nur in einzelnen Elementen gleich sind; in diesem Rahmen ist es Sache des Ermessens, die Elemente der zu vergleichenden Lebensverhältnisse abzuwägen, um festzustellen, ob sie eine gleichartige Behandlung erfordern oder eine ungleichartige rechtfertigen (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BVerwG Beschlüsse vom 21. Juni 1988 - 1 WB 107/87 - m.w.N. und vom 18. April 1989 - 1 WB 141/88).
  • BVerwG, 24.07.1991 - 1 WB 59.91

    Aufhebung einer Versetzungsverfügung - Wesentliche Bedeutung des Prinzips der

    Das Prinzip der jederzeitigen Versetzbarkeit eines Berufssoldaten ist im Interesse der Funktionsfähigkeit der Streitkräfte unabdingbar und hat für eine hieran orientierte Personalführung, wie sie dem BMVg von Verfassungs wegen aufgetragen ist, ganz besondere Bedeutung (Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215 [219]> und vom 21. Juni 1988 - BVerwG 1 WB 107.87 -).
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